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   VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851   

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VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851 (https://dejure.org/2024,2479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851 (https://dejure.org/2024,2479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - 24 ZB 23.30851 (https://dejure.org/2024,2479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3; AsylG § 81
    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Fehlender Anlass für den Erlass einer Betreibensaufforderung, Inhaltliche Unbestimmtheit einer Betreibensaufforderung

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Fehlender Anlass für den Erlass einer Betreibensaufforderung, Inhaltliche Unbestimmtheit einer Betreibensaufforderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418

    Berufungszulassungsantrag gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, mit denen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    (3) Das Risiko einer Verfahrensbeendigung durch die Fiktion einer Klagerücknahme darf das Gericht dem Kläger ferner nur zumuten, wenn es zu Mitwirkungshandlungen auffordert, die bei typisierter Betrachtung innerhalb der - vorbehaltlich eines Falles höherer Gewalt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 24 ZB 19.2418 - juris Rn. 24) - nicht verlängerbaren Frist (vgl. § 224 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO) von einem Monat erfüllt werden können.

    In diesem Verfahrensstadium ist das die einzige rechtliche Möglichkeit auf eine rechtswidrige Aufforderung zu reagieren (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 24 ZB 19.2418 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22

    Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    Der gerichtlichen Durchsetzung des materiellen Anspruchs dürfen auch hier keine unangemessen hohen verfahrensrechtlichen Hindernisse in den Weg gelegt werden (vgl. BVerfG, B.v. 7.2.2023 - 2 BvR 1057/22 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Ihre Anwendung hat insbesondere in dem Bewusstsein zu erfolgen, dass § 81 AsylG eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, dass ein Kläger das von ihm eingeleitete Verfahren auch durchführen will, und die Norm (nur) die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren möchte (vgl. BVerfG, B.v. 7.2.2023 - 2 BvR 1057/22 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung durch und gegenüber dem Gericht und soll dadurch gewährleisten, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - juris Rn. 42; BVerwG, B.v. 6.9.2021 - 1 B 39.21 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11

    Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    In einem solchen Fall ist es wegen Art. 19 Abs. 4 GG regelhaft nicht zulässig, eine Klage wegen Fehlens einer ladungsfähigen Anschrift als unzulässig abzuweisen (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.2012 - 9 B 79.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    In einem solchen Fall hat sich das Gericht zu Unrecht nicht mit der Sache selbst befasst (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2019 - 2 BvR 12/19 - juris Rn. 19; BVerwG, B.v. 5.7.2000 - 8 B 119.00 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    Stets muss sich daraus aber der Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses, also auf ein Desinteresse des Klägers an der weiteren Verfolgung seines Begehrens, ableiten lassen (vgl. BVerwG, B.v. 7.7.2005 - 10 BN 1.05 - Rn. 4; s.a. W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 92 Rn. 18).
  • BVerfG, 05.03.2019 - 2 BvR 12/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Einstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    In einem solchen Fall hat sich das Gericht zu Unrecht nicht mit der Sache selbst befasst (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2019 - 2 BvR 12/19 - juris Rn. 19; BVerwG, B.v. 5.7.2000 - 8 B 119.00 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.12.2021 - 1 C 40.20

    Unverzügliche Anzeige jeden Wechsels der Anschrift nach § 10 Abs. 1 Halbs. 2

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    Selbst bei einem behördlicherseits angeordneten Wechsel des Aufenthaltsorts innerhalb der Bundesrepublik, bei dem die künftige Anschrift dem Betroffenen typischerweise vorab bekannt wird, hat dieser zwei Wochen Zeit, um dem Gericht nach § 10 Abs. 1 AsylG seine neue Anschrift mitzuteilen (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2021 - 1 C 40.20 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 18/09

    Betreibensaufforderung bei abgeschobenem Ausländer; zuständiges Prozessgericht

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    Insbesondere im vorliegenden Fall eines anwaltlich vertretenen Klägers drängt es sich auf, durch prozessleitende Verfügung beim Prozessvertreter den Fortbestand des Rechtsschutzinteresses zu erfragen und gegebenenfalls zur Vorlage einer aktuellen ladungsfähigen Anschrift des Klägers aufzufordern und hierzu eine angemessene Frist zu setzen (vgl. zu einem Fall der ausländerrechtlichen Abschiebung VGH BW, B.v. 5.2.2009 - 11 S 18/09 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 06.09.2021 - 1 B 39.21

    Berichterstatterin; Besetzung des Gerichts; Besetzungsrüge; Einzelrichterin;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung durch und gegenüber dem Gericht und soll dadurch gewährleisten, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - juris Rn. 42; BVerwG, B.v. 6.9.2021 - 1 B 39.21 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 29.12.2017 - 11 ZB 17.30852

    Verfahrenseinstellung nach Nichtbetreibung

  • VGH Bayern, 11.07.2023 - 4 ZB 23.442

    Ladungsfähige Anschrift einer Klagepartei als Sachentscheidungsvoraussetzung

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